Wieso bringt FACT24 eine Warnung, wenn nur ein Endgerät hinterlegt ist?


Der Plausibilitäts-Check wurde mit dem Release FACT24 2.19.0 erweitert. Es wird von nun an darauf hingewiesen (eine Warnung angezeigt), wenn z.B. ein Alarm über eine Gruppe mit Personen verfügt, denen weniger als ein Endgerät zugeordnet wurde.

Ab dem FACT24 Release 2.20.0.0 (ab dem 29.2.2020) erscheint nach wie vor eine Warnung, wenn einer Person nur ein Endgerät zugeordnet ist. Dies erfolgt aber nur noch auf Personen-Ebene und nicht mehr bei Alarmen und Gruppen. Sollten allerdings die Endgeräte auf Alarm-Ebene eingeschränkt sein (z. B. "Alle Endgeräte" auf "Nein" gesetzt), wird hier weiterhin eine Warnung angezeigt. 

Es ist uns ein Anliegen, Sie mit FACT24 optimal in Bezug auf Alarmierungen und Krisenmanagement zu unterstützen. Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen dabei im Fokus. Wir empfehlen daher generell, dass mindestens zwei Endgeräte einer Person pro Alarm zugeordnet sind, um die Wahrscheinlichkeit der Erreichbarkeit, besonders im Ernstfall, zu erhöhen.

Wenn nur ein Endgerät hinterlegt ist oder auf Grund einer Endgerätebeschränkung nur auf eines zugegriffen wird, erscheint im Informationskasten "Plausibilität: Warnungen" eine entsprechende Information.

Abb. Plausibilitäts-Check: Der Person ist nur ein Endgerät zugeordnet.


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